Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.